Montag, 29. November 2010

Die Rückkehr des verlorenen Sohns...

... an den reich beschenkten Tisch des Herrn werden wir an dieser Stelle nicht feiern. Dennoch mag manches im letzten Blogeintrag übers Ziel hinausgeschossen sein. Man glaubt aber grundsätzlich wenig und insbesondere das gerade Beschriebene nicht.

Vorsorglich habe ich immerhin 10 Minuten letzten Monat für die Kirche gearbeitet, wenn ich die erste (und letzte) Kirchensteuerzahlung überhaupt mit meinem Stundenlohn verrechne. Pah.

Gibt es schon keinen Ablass mehr, sollte zumindest das mein angeschlagenes Karma aufbessern. Quid pro quo, quasi.

Montag, 15. November 2010

Das Unrecht und die Kirche

Es war doch nur gestern, da saß ich in einem Zug und schimpfte wüst auf das Verfassungsgericht, das sich in meinen Augen in nicht unwesentlichen Teilen durch Willkür und Unrecht auszeichnet. Nur belegen, nein, belegen konnte ich es gestern nicht so recht.

Also grübelte ich und grübelte. Und erinnerte mich schließlich wieder.

Zusammenfassend und ausschnittsweise aus den Seiten der Tagesschau vom 23.09.2010 (http://www.tagesschau.de/ausland/katholischesrecht102.html):

"Nachdem sich Schüth von seiner Frau getrennt hatte und die Kirche erfuhr, dass er mit einer neuen Frau sowie dem gemeinsamen Kind zusammenlebte, sah das bischöflichen Ordinariat Essen nach eigenen Angaben keine andere Möglichkeit, als ihm 1997 die Kündigung auszusprechen."

Soweit, so gut, möchte man sagen.

Katholische Kirche halt. Jene Kirche, von der man immer den Eindruck hat, sie will Überzeugungsarbeit leisten und Argumente für einen raschen Kirchenaustritt den Zauderern in die Hand geben.

Tröstlich vielleicht einzig, dass die katholische Kirche keinen Nachwuchs hat und folglich - so es Gott denn will (und hierfür würde ich tatsächlich beten wollen) - sich im Laufe der Zeit selbst ins Grab und unter die Erde bringen wird.

Nicht erst dann im Erdreich, sondern schon hier, ja hier könnte das Unrecht enden und die Gerechtigkeit erwachen.

Könnte. Hah! Gelacht hat am Ende niemand.

Die Tagesschau berichtet weiter:

"Kirchenmusiker Schüth zog vor das Essener Arbeitsgericht, das die Kündigung zunächst als unrechtmäßig zurückwies. Das Bistum ging daraufhin in Revision vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das die Kündigung für rechtens befand. Schüth klagte im Gegenzug vor dem Bundesarbeitsgericht, verlor - und wendete sich an das Bundesverfassungsgericht. Dort wurde er abgewiesen mit der Begründung, die Autonomie der Kirchen sei geschützt und gelte auch für deren Arbeitsverträge."

Puh. Jetzt stehen wir da. Prima gemacht, Verfassungsgericht!

Kurz und knapp zusammengefasst sprechen die kirchenhörigen Verfassungsrichter, denen das Hirn trotz kirchlichen Ablasses fegefeuernd entbrannt ist: "Tja, schade, aber wir sind nicht zuständig, ist Kirchensache."

Ja, sagt mal, gehts noch?

Da wird ein Arbeitsvertrag in Deutschland geschlossen, in Deutschland gelebt, in Deutschland gearbeitet und ihr seid nicht zuständig? Hallo Untermaßverbot? Hallo Schrankenschranken? Hallo Schutz der Ehe und Familie (auch der zweiten Ehe)?

Doch statt wie Jesus freitags den Kopf einfach hängen zu lassen, ist das nicht der Weisheit letzter Schluss.

Verfassungsrichter sind auch nur... (Naja gut äh, dieses "Soldaten sind Mörder" war ja auch eine große Sache, also lassen wir das.)

Die Tagesschau berichtet also weiter:

"Es geht jetzt in Straßburg um Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Privatleben schützt."

[...]

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht."

Welch schallende Ohrfeige!

Fast möchte man schadenfroh grinsen, wenn nicht alles so traurig wäre. Versagen auf ganzer Linie! Fast möchte man den Verfassungsrichtern zurufen: Ihr seid doch alles weltfremde Spasten! Fast möchte man dem Papst und unseren Bischöfen zurufen: Geht doch einfach sterben!

Allerdings nur fast, denn erstens sagt man sowas nicht, zweitens wünscht man sowas nicht und drittens glaubt man nicht so recht an die Meinungsfreiheit, die ja irgendwo auch ihre Grenze hat. Und zwar immer dort, wo die Verfassungsrichter sie gerade brauchen. Also schnell zurückgerudert.

Europäische Rechtssprechung als Korrektiv gegen verfassungsrechtliche Verblendung. Als Schwert des Humanismus. Als letztes Leuchtfeuer der Aufklärung. Wie stumpf sind doch die Schwerter in Deutschland, eingelullt von Kirchengelaber und eingenebelt vom Weihrauch der Gutmenschen. Pah. Gelacht hat am Ende niemand.

Fast fragt man sich, wo diese Bitterkeit im Laufe des Schreibens herkam. Aber nur fast. Nichts als die Totgeburt meines zweiten Vorschlags zur Liste faszinierender Ideen:

Gerechtigkeit aus Vernunft. Vernunft aus Offenkundigkeit. So trivial, widerspruchslos und vollständig.